FigurAGB


1. Geltungsbereich

1. Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Agentur LENOKS (weiter Übersetzer, Dolmetscher oder Auftragnehmer genannt) und ihren Auftraggebern (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sie gelten auch für künftige Geschäfte.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Auftragserteilung und Ausführung

1. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn er schriftlich oder elektronisch bestätigt worden ist. Der Auftraggeber kann den Auftrag per E-Mail, Fax oder Brief erteilen. Bei telefonischer oder persönlicher Auftragserteilung ist eine schriftliche Bestätigung notwendig. Schriftliche Aufträge müssen ordnungsgemäß unterzeichnet sein.

2. Formlose Aufträge werden nur im Falle langfristiger Zusammenarbeit angenommen. Für die entstehenden Unstimmigkeiten haftet jedoch der Auftraggeber.

3. Der Übersetzer darf sich zur Ausführung des Auftrags Dritter bedienen.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber hat den Übersetzer spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Abzug zur Korrektur zu übergeben, bevor das Erzeugnis in die Produktion geht. Erfolgt das nicht, übernimmt der Übersetzer keinerlei Verantwortung für den Text.

2. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Vorträge bzw. Unterlagen zur Vorbereitung auf den Dolmetscheinsatz, Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

3. Bei Dolmetschaufträgen hat der Auftraggeber den Dolmetscher rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetschauftrags zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen nach Absprache evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden (Aufnahme auf Tonträger, Filmvorführungen etc.). Das Gleiche gilt sinngemäß für andere Aufträge.

4. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4. Ausführung und Mängelbeseitigung

1. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.

2. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers. Insofern der Auftraggeber die Verwendung bestimmter Terminologien und Formulierungen im übersetzten Zieldokument durch entsprechende schriftliche Zusätze bei der Beauftragung des Projektes gefordert hat, muss der Übersetzer dieser Forderung uneingeschränkt nachkommen.

3. Jedes im Rahmen eines Übersetzungsprojektes vom Auftraggeber übersandte Ausgangsdokument wird vom Übersetzer als endgültige Fassung angesehen. Falls der Auftraggeber den Inhalt einzelner oder aller Dokumente nach Projektbeginn oder nach Projektende ändert und diesbezüglich vom Übersetzer eine Aktualisierung der bereits begonnenen bzw. abgeschlossenen Übersetzung w?nscht, ist dies nur auf der Grundlage eines gesonderten Projektes möglich und daher nicht im Preis des ursprünglichen Übersetzungsprojektes inbegriffen. Bei Änderungen des Auftragsgegenstandes sind die Lieferfristen ebenfalls neu zu verhandeln.

4. Der Übersetzer ist dazu verpflichtet, die Dokumente des Auftraggebers mit der größtmöglichen Sorgfalt und Qualität zu übersetzen und darf dabei ohne entsprechende Vereinbarung keinerlei Kürzungen, Erweiterungen, Auslassungen oder Veränderungen am jeweiligen Ausgangstext des Auftraggebers vornehmen. Dennoch akzeptiert der Auftraggeber, dass der Übersetzer aufgrund stilistischer, kultureller und sozialer Unterschiede zwischen der jeweiligen Ausgangs- und Zielsprache überall dort Änderungen an den in den Ausgangsdokumenten enthaltenen Formulierungen vornehmen darf, wo die im Ausgangstext verwendete Formulierung im betreffenden sprachlich-stilistischen Kontext exzeptionell, stark bildhaft oder in der Zielsprache uneindeutig oder nicht sinngemäß reproduzierbar ist.

5. Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch den Übersetzer. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels dem Übersetzer gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Übersetzer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.

6. Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten schriftlich eingegangen ist.

7. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5. Liefertermine

1. Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart. Der Übersetzer hält sich an diese Vereinbarung.

2. Der Übersetzer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den sie nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen.

Als höhere Gewalt gelten Streiks, Aussperrungen, Arbeitskampfhandlungen, zivile Unruhen, Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, örtliche Stromausfälle, irreversibles Versagen von Computer- und Telekommunikationstechnik, Unfälle, Erkrankungen sowie jede andere hinderliche Situation, die nicht aus einem vorsätzlichen oder nachlässigen Verhalten des Übersetzers resultiert und diesem eine ordnungsgemäß?e und fristgemäße Ausführung des beauftragten Übersetzungsprojektes unmöglich macht. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

3. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln. Der Auftraggeber ist im übrigen verpflichtet, dem Übersetzer bereits entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.

6. Dolmetschleistungen

1. Der Dolmetscher überträgt Information mündlich.

2. Der Dolmetscher vollführt keinerlei Aufbereitung oder Reproduktion von Information oder protokollarische Notation.

3. Der Dolmetscher hat das Recht auf Erläuterung bei Unklarheiten mittels Rückfrage an jede der beteiligten Seiten nach eigenem Ermessen.

4. Wünscht der Auftraggeber ein Auslassen einiger seiner Sprachhandlungen, ist dies dem Dolmetscher in eindeutiger Form bekannt zu geben.

5. Bei Dolmetschaufträgen, bei denen der Dolmetscher als öffentlich bestellter Dolmetscher oder unter anderen gesetzlichen Pflichten stehend handelt, sind derartige Auslassungen nicht zulässig.

6. Die maximale Tageseinsatzdauer des Dolmetschers beträgt 10 Stunden.

7. Vom Dolmetschen ausgeschlossen ist eine sprachliche Übertragung von Information, die durch Abspielen wiedergegeben wird.

8. Ebenfalls sind alle Gesprächsteilnehmer über die Verdolmetschung zu informieren mit dem Ziel einer Anpassung ihrer Sprechweise auf die Dolmetschsituation.

9. Ton-, Video- und ähnliche Aufzeichnungen der Verdolmetschung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

7. Haftung

1. Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe - nicht aber über die Höhe des vereinbarten Rechnungsbetrages hinaus. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

2. Eine Haftung des Übersetzers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

3. Der Übersetzer übernimmt keine Haftung für Übersetzungsfehler, die aus fehlerhaften, unrichtigen, unvollständigen oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen oder Terminologiequellen oder aus schlecht lesbaren, fehlerhaften oder unvollständigen Textvorlagen resultieren.

4. Der Versand von Texten und Daten durch elektronische Übertragung erfolgt durch den Übersetzer auf Risiko des Kunden. Der Übersetzer haftet nicht für unvollständige oder durch die elektronische Übertragung verloren gegangene Texte und Daten.

8. Vertraulichkeit / Berufsgeheimnis

1. Vertraulichkeit und Diskretion werden zugesichert. Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden sowie keinen Nutzen daraus zu ziehen.

2. Angesichts der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie etwaiger anderer Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und Übersetzer kann der Letzte einen absoluten Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleisten, da es nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die übermittelten Texte Zugriff nehmen.

3. Der Dolmetscher kann zwar beim Dolmetschen Notizen anfertigen. Diese sind aber kein Protokoll und werden nach dem Einsatz vernichtet. Der Dolmetscher führt mit den Beteiligten keine Gespräche o. ä., in denen die verdolmetschten Aussagen wiederholt oder diskutiert werden.

9. Vergütung und Grundlage der Berechnung

1. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Soweit gesetzlich notwendig, wird die Mehrwertsteuer im Endpreis gesondert aufgeführt. Für ausländische Auftraggeber sind Übersetzer- und Dolmetscherleistungen mehrwertsteuerfrei.

2. Der Preis der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Zeichen inkl. Leerzeichen. Angefangene Zeilen unter 30 Anschlägen und Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet.

3. Vergütungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung fällig.

4. Die Forderung nach Vorkasse, sofortige Zahlung bei Leistung ist vorbehalten. Bei Erstaufträgen wird die fertige Übersetzung erst nach der vollständigen Begleichung der jeweiligen Rechnung geliefert.

5. Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen (Fax-, Porto- und Telefonpauschalen), sofern sie nicht ausdrücklich in einem Festpreis offeriert wurden. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. Er kann die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

6. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

1. Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.

2. Der Übersetzer hat das Urheberrecht an der Übersetzung.

3. Der Übersetzer/Dolmetscher behält das Recht vor, die Namen seiner Firmenkunden als Referenzen zu nennen, es sei denn, diesem Recht wird ausdrücklich widersprochen.

11. Vertragskündigung

1. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten bzw. bis zur Erbringung der Dolmetschleistungen nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Übersetzer gegenüber schriftlich erklärt wurde.

2. Dem Übersetzer steht in diesem Fall bei Übersetzungsaufträgen ein Honorar, das sich nach den bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen bemisst sowie gegebenenfalls Schadensersatz für entgangenen Gewinn bis maximal in Höhe des Auftragswertes zu. Bei Dolmetschaufträgen hat der Auftragnehmer Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten.

12. Ausfallhonorar

1. Bei Kündigung des Vertrages über Dolmetschdienstleistungen muss der Auftraggeber folgendes Ausfallhonorar zahlen, zuzüglich zu eventuell fälligen Nebenkosten:

* Bis 14 Tage vor Einsatzbeginn: 30 % des Auftragswertes
* Bis 7 Tage vor Einsatzbeginn: 50 % des Auftragswertes
* Bis 2 Tage vor Einsatzbeginn: 70 % des Auftragswertes
* Während des Einsatzes: 100 % des Auftragswertes

13. Anwendbares Recht

1. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Übersetzers.

2. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.